Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Website-Monatspakete, KI-Assistenten und Automatisierungen (B2B)
Nico Massimiliano Schrittesser · Lerchbacher-Systems · Linderwaldsiedlung 28, 8740 Zeltweg
office@lerchbacher-systems.at · UID ATU83575025 · GISA-Zahl 39909510
Fassung 1 · Stand: 8. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Nico Massimiliano Schrittesser, Einzelunternehmer, handelnd unter der Bezeichnung „Lerchbacher-Systems“, Linderwaldsiedlung 28, 8740 Zeltweg, GISA-Zahl 39909510 (im Folgenden „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten auch für Zusatzleistungen und Folgeaufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
1.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, den Vertrag für sein bereits bestehendes Unternehmen abzuschließen. Verträge mit Verbrauchern, einschließlich Gründungsgeschäften nach § 1 Abs 3 KSchG, schließt der Auftragnehmer nicht ab.
1.3 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das vom Kunden angenommene Angebot, (2) die zum Zeitpunkt der Bestellung auf lerchbacher-systems.at veröffentlichte Paketbeschreibung, (3) diese AGB. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.5 Darstellungen auf der Website sind freibleibend. Schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind 14 Tage ab Ausstellung verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes steht. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Bestellung über die Website einschließlich der Zahlung abschließt oder ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers innerhalb dieser Frist per Unterschrift, per E-Mail oder auf die im Angebot genannte Weise annimmt. Der Auftragnehmer bestätigt den Vertrag per E-Mail. Kann er eine Bestellung über die Website nicht annehmen, etwa bei ausgelasteter Kapazität, teilt er das innerhalb von 2 Werktagen mit und erstattet bereits bezahlte Beträge; der Vertrag gilt dann als nicht zustande gekommen.
1.6 Wo diese AGB Schriftlichkeit verlangen, genügt eine E-Mail. Erklärungen an den Auftragnehmer gehen an office@lerchbacher-systems.at, Erklärungen an den Kunden an die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer bietet Monatspakete an: „Website“, „Website + Automatisierung“, „Website + KI-Chatbot“ und „Website + KI & Automatisierung“. Er erstellt eine individuell gestaltete Website und stellt sie dem Kunden für die Dauer des Vertrags zur Nutzung bereit. Je nach Paket kommen eine automatisierte Anfragebearbeitung und/oder ein KI-Assistent hinzu.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Paketbeschreibung bzw. dem schriftlichen Angebot sowie aus den im Erstgespräch schriftlich festgehaltenen Festlegungen (Seitenanzahl, Funktionen, Inhalte).
2.3 Im Monatsentgelt sind enthalten: die Erstellung der Website samt Website-Texten auf Grundlage der Angaben des Kunden (keine Rechtstexte, Punkt 3), die Beschaffung einer Domain (Punkt 5.2), Hosting, SSL-Zertifikat, laufender technischer Betrieb, technische Updates der eingesetzten Software, bei Paketen mit KI-Assistent die Nutzungskosten des KI-Anbieters im Rahmen der fairen Nutzung (Punkt 5.6) sowie eine kleine Änderung pro Monat (Punkt 2.5).
2.4 Bis zur Online-Stellung sind bis zu fünf Korrekturrunden enthalten. Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem Entwurfsstand. Wünsche, die über den im Erstgespräch festgelegten Umfang hinausgehen (neue Seiten, neue Funktionen, neues Gestaltungskonzept), sind Zusatzleistungen.
2.5 Eine kleine Änderung ist eine Anpassung bestehender Inhalte ohne neue Funktion und ohne neues Layout, etwa der Austausch von Texten, Bildern, Öffnungszeiten, Preisen oder von Informationen in der Wissensbasis des KI-Assistenten, mit einem Aufwand von bis zu 90 Minuten. Nicht genutzte Änderungen verfallen am Ende des Abrechnungsmonats.
2.6 Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart:
- Rechtstexte und Rechtsberatung (Punkt 3)
- Registrierungs- und Verlängerungsgebühren für Domains (Punkt 5.2)
- Erstellung von Fotos, Videos und Logos
- zusätzliche Seiten, Online-Shop, Mehrsprachigkeit
- E-Mail-Postfächer
- laufende Suchmaschinenoptimierung und bezahlte Werbung
- barrierefreie Gestaltung nach Punkt 12
- Anbindung von Fremdsoftware des Kunden, die nicht in der Paketbeschreibung genannt ist
Zusatzleistungen führt der Auftragnehmer erst aus, nachdem er dem Kunden den Preis schriftlich bekanntgegeben und der Kunde zugestimmt hat.
2.7 Nach der Online-Stellung passt der Auftragnehmer den KI-Assistenten 30 Tage lang und Automatisierungen 30 Tage lang ohne Aufpreis an, soweit sich das im vereinbarten Umfang bewegt (Optimierungsphase).
2.8 Der KI-Assistent wird mit einem für Besucher erkennbaren Hinweis ausgeliefert, dass es sich um ein KI-System handelt (Art 50 Abs 1 Verordnung (EU) 2024/1689), dass seine Antworten unverbindlich sind und dass Angaben zu Allergenen, Gesundheit und Sicherheit beim Kunden zu bestätigen sind. Der Kunde darf diesen Hinweis weder entfernen noch verdecken lassen. Die Antworten des KI-Assistenten werden automatisch erzeugt und lassen sich nicht vollständig vorherbestimmen. Der Auftragnehmer weist den KI-Assistenten an, keine verbindlichen Angebote, Preise oder Termine zuzusagen und Fragen zu Allergenen, Gesundheit, Sicherheit oder Recht an den Kunden zu verweisen. Er schuldet diese Einrichtung, nicht aber, dass jede einzelne Antwort richtig ist oder diese Vorgaben einhält. Antworten des KI-Assistenten sind keine Erklärungen des Auftragnehmers.
2.9 Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie eine Anzahl von Anfragen, Umsätze oder Platzierungen in Suchmaschinen.
2.10 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Dritte heranziehen, insbesondere Hosting- und KI-Anbieter. Datenschutzrechtliche Vorgaben dazu regelt Punkt 13.
2.11 Der Auftragnehmer darf bei der Erstellung von Texten und Gestaltungselementen KI-Werkzeuge einsetzen. Er prüft die Ergebnisse, bevor er sie dem Kunden zur Freigabe vorlegt.
3. Keine Rechtstexte und keine Rechtsberatung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Er erstellt, prüft und aktualisiert keine Rechtstexte, insbesondere kein Impressum und keine Offenlegung (§ 5 ECG, § 25 MedienG, § 14 UGB, § 63 GewO), keine Datenschutzerklärung (Art 13 und 14 DSGVO), keine Cookie- und Einwilligungstexte (§ 165 TKG 2021), keine AGB und keine Widerrufsbelehrungen des Kunden.
3.2 Diese Texte stellt der Kunde selbst bereit, etwa über einen Rechtsanwalt oder einen Rechtstext-Dienst. Der Auftragnehmer baut die gelieferten Texte technisch in die Website ein und verlinkt sie an den üblichen Stellen. Für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
3.3 Der Auftragnehmer darf die Online-Stellung zurückstellen, bis Impressum und Datenschutzerklärung vorliegen. Verlangt der Kunde die Online-Stellung dennoch, erfolgt sie auf sein alleiniges Risiko.
3.4 Damit der Kunde seine Datenschutzerklärung erstellen kann, teilt ihm der Auftragnehmer auf Anfrage mit, welche technischen Dienste, Cookies und Drittanbieter auf der Website eingesetzt werden und welche Daten wohin fließen (siehe auch Punkt 13). Diese Information ist eine technische Auskunft und keine rechtliche Bewertung.
3.5 Bindet der Auftragnehmer auf Wunsch ein Cookie- oder Einwilligungs-Tool ein, richtet er es technisch nach den Vorgaben des Kunden ein. Die rechtliche Beurteilung, welche Einwilligungen nötig sind, und die Texte verantwortet der Kunde.
3.6 Hinweise des Auftragnehmers zu rechtlichen Themen, etwa auf fehlende Pflichtangaben, sind unverbindliche Praxishinweise und keine Rechtsberatung. Eine Pflicht zur rechtlichen Prüfung der Website besteht nicht.
3.7 Der Kunde hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn Dritte oder Behörden wegen fehlender oder fehlerhafter Rechtstexte Ansprüche gegen ihn erheben.
4. Mitwirkungspflichten und Inhalte des Kunden
4.1 Der Kunde liefert rechtzeitig und vollständig alles, was für die Umsetzung nötig ist: Informationen über Betrieb und Leistungen, häufige Kundenfragen, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu einer bestehenden Domain sowie die Rechtstexte nach Punkt 3. Er benennt eine Ansprechperson und gibt Rückmeldungen zu Entwürfen innerhalb von 3 Werktagen.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass er an allen gelieferten Inhalten die nötigen Rechte besitzt (Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG) und dass die Inhalte rechtlich zulässig sind, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlich. Die Prüfung obliegt dem Kunden. Er hält den Auftragnehmer bei Ansprüchen Dritter aus diesen Inhalten schad- und klaglos.
4.3 Der KI-Assistent stützt sich auf die Informationen, die der Kunde liefert. Der Kunde prüft diese Wissensbasis auf Richtigkeit und meldet Änderungen (etwa Preise, Leistungen, Öffnungszeiten) unverzüglich, damit der Auftragnehmer sie einarbeiten kann.
4.4 Vor der Online-Stellung prüft der Kunde die Website auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere die vom Auftragnehmer erstellten Texte und deren Werbeaussagen. Mit seiner Freigabe bestätigt er, dass die Texte inhaltlich zutreffen; die Rechte an den Texten regelt Punkt 9.
4.5 Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Sie führen nicht zum Verzug des Auftragnehmers. Mehraufwand verrechnet der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung.
4.6 Erhält der Auftragnehmer Kenntnis von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten auf der Website des Kunden, darf er diese sperren oder entfernen. Er informiert den Kunden darüber unverzüglich.
4.7 Der Kunde entscheidet, ob und wofür er den KI-Assistenten gegenüber Besuchern der Website einsetzt, und ist als Betreiber der Website für dessen Auskünfte gegenüber Dritten verantwortlich. Er verwendet den KI-Assistenten nicht als einzige Informationsquelle für Auskünfte, von denen Gesundheit oder Sicherheit von Menschen abhängen. Erheben Dritte wegen Antworten des KI-Assistenten Ansprüche gegen den Auftragnehmer, hält ihn der Kunde schad- und klaglos, sofern der Auftragnehmer den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
5. Domain, Hosting und Drittanbieter
5.1 Hat der Kunde bereits eine Domain, bleibt sie bei ihm und bei seinem Registrar. Er stellt die Zugänge oder DNS-Einstellungen bereit, die für die Verbindung mit der Website nötig sind, und trägt die Kosten seines Registrars weiterhin selbst.
5.2 Hat der Kunde keine Domain und wünscht eine, beschafft der Auftragnehmer sie. Die Domain wird auf den Namen des Kunden als Domaininhaber registriert. Die Beschaffung selbst ist im Monatsentgelt enthalten. Registrierungs- und Verlängerungsgebühren werden gesondert verrechnet; ihre Höhe gibt der Auftragnehmer vorher schriftlich bekannt.
5.3 Die Auswahl der Domain verantwortet der Kunde. Der Auftragnehmer prüft nicht, ob eine Domain Namens-, Marken- oder Firmenrechte Dritter verletzt.
5.4 Der Auftragnehmer wählt Hosting-Anbieter und technische Plattform. Er darf den Anbieter wechseln, wenn Funktion und Qualität gleichwertig bleiben; Punkt 13 bleibt unberührt.
5.5 Der KI-Assistent nutzt Sprachmodelle externer Anbieter. Verfügbarkeit und Funktionsweise hängen auch von diesen Anbietern ab. Der Auftragnehmer darf Modell oder Anbieter wechseln, wenn der KI-Assistent im Wesentlichen gleich funktioniert.
5.6 Die Nutzungskosten des KI-Assistenten sind für die bestimmungsgemäße Nutzung durch Besucher der Website enthalten (faire Nutzung). Bei Missbrauch, etwa automatisierten Massenanfragen, darf der Auftragnehmer technische Begrenzungen setzen und den KI-Assistenten vorübergehend einschränken. Liegt die Nutzung dauerhaft deutlich über dem für vergleichbare Betriebe üblichen Maß, vereinbaren die Parteien eine Anpassung; kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei nach Punkt 14 kündigen.
5.7 Setzt der Auftragnehmer Komponenten Dritter ein (Schriften, Bildlizenzen, Programmbibliotheken, Open-Source-Software), gelten dafür die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
5.8 Administrative Zugänge zu Hosting, Quellcode und den Konten bei Drittanbietern bleiben während der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält keinen Server- oder Administratorzugang, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
6. Lieferzeit
6.1 Lieferzeitangaben wie „in 5 Werktagen online“ sind Richtwerte und keine verbindlichen Termine. Der Auftragnehmer bemüht sich nach besten Kräften, Monatspakete innerhalb von fünf Werktagen online zu stellen. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin besteht nur, wenn er ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurde.
6.2 Die Frist beginnt, sobald alle Inhalte, Zugänge und Informationen nach Punkt 4 vorliegen. Zeiten, in denen der Auftragnehmer auf Rückmeldungen oder Freigaben des Kunden wartet, zählen nicht. Werktage sind Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage in Österreich.
6.3 Überschreitet der Auftragnehmer den Richtwert, entstehen dem Kunden daraus keine Ansprüche, ausgenommen nach Punkt 6.4.
6.4 Stellt der Auftragnehmer die Website aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vorliegen aller Unterlagen online, kann der Kunde eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Verstreicht auch diese, kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer erstattet dann die bereits bezahlten Monatsentgelte; bereits verrechnete Domaingebühren werden nicht erstattet, die Domain bleibt beim Kunden.
6.5 Höhere Gewalt, Störungen bei Hosting-, Domain- oder KI-Anbietern und andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, einschließlich einer unvorhersehbaren Verhinderung des Inhabers etwa durch Krankheit, verlängern die Lieferzeit angemessen. Punkt 6.4 bleibt davon unberührt.
7. Freigabe und Abnahme
7.1 Vor der Online-Stellung stellt der Auftragnehmer die fertige Website als Vorschau bereit. Der Kunde prüft sie und gibt sie schriftlich frei. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen, gilt die Website als freigegeben; Punkt 3.3 bleibt unberührt. Mit der Online-Stellung gilt die Website jedenfalls als abgenommen.
7.2 Mängel sind Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang (Punkt 2.2). Der Kunde meldet sie nachvollziehbar beschrieben und schriftlich. Verhindert ein wesentlicher Mangel die Online-Stellung oder Nutzung, ist nach der Behebung eine neuerliche Freigabe nötig. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Freigabe nicht verweigern.
8. Preise und Zahlung
8.1 Es gelten die Preise laut Website bzw. Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer; seine Leistungen sind gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit, die Preise sind Endpreise. Wird der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig, verrechnet er ab diesem Zeitpunkt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer und teilt das dem Kunden vorher schriftlich mit.
8.2 Das Monatsentgelt ist jeweils im Voraus zu zahlen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit Vertragsabschluss; die Erstellung der Website fällt in den ersten Abrechnungsmonat. Jeder weitere Abrechnungsmonat schließt unmittelbar an.
8.3 Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder einer anderen dort angebotenen Zahlungsart. Der Kunde ermächtigt den Auftragnehmer, das Monatsentgelt zu Beginn jedes Abrechnungsmonats sowie vereinbarte Domaingebühren und Zusatzleistungen von der hinterlegten Zahlungsart einzuziehen. Er hält die Zahlungsart aktuell und sorgt für Deckung.
8.4 Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen per E-Mail zu. Rechnungen über Zusatzleistungen und Domaingebühren sind, soweit sie nicht über die hinterlegte Zahlungsart eingezogen werden, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zahlbar.
8.5 Ein bei Vertragsabschluss gewährter Rabatt gilt für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Dauer. Ist keine Dauer genannt, gilt er für die gesamte Vertragslaufzeit. Eine als Geschenk gewährte Einrichtung wird auch bei Kündigung nicht nachverrechnet.
8.6 Der Auftragnehmer kann die Monatsentgelte mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen ändern. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen; sonst gilt der neue Preis.
8.7 Zusatzleistungen verrechnet der Auftragnehmer zu dem vorab schriftlich bekanntgegebenen Preis (Punkt 2.6).
8.8 Schlägt ein Einzug fehl oder wird eine Zahlung zurückgebucht, etwa durch Widerspruch gegen eine Lastschrift oder eine Kreditkarten-Rückbuchung, bleibt die Zahlungspflicht bestehen, sofern der Auftragnehmer das nicht zu vertreten hat. Der Kunde ersetzt die dabei entstehenden Gebühren der Banken und des Zahlungsdienstleisters.
8.9 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB) und die Pauschale nach § 458 UGB. Ist der Kunde mehr als 14 Tage nach einer Mahnung mit Sperrandrohung im Rückstand, darf der Auftragnehmer Website, KI-Assistent und Automatisierungen bis zur Zahlung deaktivieren. Die Entgeltpflicht läuft während der Sperre weiter.
8.10 Der Kunde darf Zahlungen nicht wegen Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückhalten. Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
9. Nutzungsrechte
9.1 Website, Gestaltung, die vom Auftragnehmer erstellten Texte, Programmcode, Struktur sowie die Einrichtung von KI-Assistent und Automatisierungen bleiben Werk des Auftragnehmers. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, sie für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Einen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Projektdateien oder Zugängen hat der Kunde nicht.
9.2 Möchte der Kunde die Website samt Texten nach Vertragsende behalten oder anderswo betreiben, kann eine Übertragung gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. KI-Assistent und Automatisierungen laufen über Konten des Auftragnehmers und sind von einer solchen Übertragung nur erfasst, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
9.3 Vom Kunden gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) bleiben beim Kunden. Er räumt dem Auftragnehmer die Rechte ein, die für die Vertragserfüllung nötig sind, insbesondere zum Speichern, Bearbeiten im Rahmen der Gestaltung, Veröffentlichen auf der Website und zur Verwendung als Wissensbasis des KI-Assistenten.
9.4 Die Mitwirkung des Kunden begründet keine Miturheberschaft und keine über diesen Punkt hinausgehenden Rechte.
10. Gewährleistung
10.1 Während der Vertragslaufzeit sorgt der Auftragnehmer dafür, dass Website, KI-Assistent und Automatisierungen im vereinbarten Umfang funktionieren. Der Kunde meldet Fehler unverzüglich nach Erkennen und beschreibt sie nachvollziehbar. Der Auftragnehmer behebt sie in angemessener Frist; Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung und Vertragsauflösung.
10.2 Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. Wartung, Updates und Störungen bei Hosting-, Domain- oder KI-Anbietern, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind kein Mangel. Wartungsarbeiten führt der Auftragnehmer nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Fällt die Website aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, länger als 5 Werktage am Stück aus, schreibt er das Monatsentgelt auf Verlangen anteilig für die Dauer des Ausfalls gut.
10.3 KI-Systeme arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten. Trotz Tests können einzelne Antworten des KI-Assistenten unvollständig oder falsch sein. Das ist kein Mangel, solange der KI-Assistent insgesamt bestimmungsgemäß funktioniert und der Auftragnehmer die Einrichtung nach Meldung angemessen nachbessert.
10.4 Ändern Anbieter von Software, an die eine Automatisierung angebunden ist, ihre Schnittstellen, passt der Auftragnehmer die Automatisierung mit vertretbarem Aufwand im Rahmen des laufenden Betriebs an. Erfordert die Anpassung einen wesentlichen Neuaufbau, ist sie eine Zusatzleistung.
10.5 Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Bedienung, geänderte Systemumgebungen des Kunden oder nicht vereinbarte Einsatzbedingungen zurückgehen. Fehlerdiagnose und Behebung in diesen Fällen verrechnet der Auftragnehmer gesondert.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt auch für Schäden durch Dritte, die er beigezogen hat. Für verschuldete Personenschäden haftet er unbeschränkt.
11.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit je Schadensfall auf die Summe der Nettoentgelte begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis bezahlt hat. Diese Grenze gilt nicht bei Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Anfragen oder Aufträge, Kosten einer Betriebsunterbrechung, Datenverluste und Ansprüche Dritter.
11.4 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
- Inhalte und Rechtstexte, die der Kunde liefert oder vorgibt (Punkte 3 und 4), wenn er eine allfällige Warnpflicht erfüllt hat
- die rechtliche Zulässigkeit der Website und ihres Einsatzes durch den Kunden
- Antworten des KI-Assistenten gegenüber Dritten, etwa unrichtige Auskünfte oder verbindlich klingende Zusagen, wenn der KI-Assistent nach Punkt 2.8 eingerichtet ist
- Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Vorqualifizierung von Anfragen trifft
- Störungen bei Hosting-, Domain-, E-Mail- oder KI-Anbietern, die er nicht zu vertreten hat
Die unbeschränkte Haftung für verschuldete Personenschäden nach Punkt 11.1 bleibt von den Punkten 11.2 bis 11.4 unberührt.
11.5 Eine über die übliche Sicherung im Rahmen des Hostings hinausgehende Datensicherung schuldet der Auftragnehmer nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde bewahrt Kopien seiner gelieferten Inhalte selbst auf.
11.6 Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; das gilt nicht für Ansprüche aus Personenschäden.
11.7 Entstehen dem Auftragnehmer bei Leistungen Dritter Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen diese Dritten, tritt er sie auf Verlangen an den Kunden ab.
12. Barrierefreiheit
12.1 Eine barrierefreie Gestaltung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG), des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) oder des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
12.2 Ohne eine solche Vereinbarung prüft der Kunde selbst, ob seine Website Barrierefreiheitsanforderungen unterliegt. Das kann insbesondere zutreffen, wenn über die Website Leistungen an Verbraucher vermittelt werden, etwa durch Online-Buchung, Terminvereinbarung, Anfrageformulare oder Online-Shop, und der Kunde kein Kleinstunternehmen ist (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme).
12.3 Der Auftragnehmer berücksichtigt grundlegende Gestaltungsregeln für gute Zugänglichkeit, sichert aber ohne gesonderte Vereinbarung keine Konformität mit einem Standard (etwa EN 301 549 oder WCAG) zu. Eine barrierefreie Umsetzung samt Konformitätserklärung ist als Zusatzleistung möglich.
13. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Geheimhaltung
13.1 Für personenbezogene Daten, die über die Website, Formulare, den KI-Assistenten und Automatisierungen des Kunden verarbeitet werden (etwa Anfragen und Chatverläufe), ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Auftragnehmer verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Art 28 DSGVO. Dafür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung des Auftragnehmers; sie ist unter lerchbacher-systems.at/av-vereinbarung abrufbar, wird dem Kunden mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung übermittelt und wird mit Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrags.
13.2 Für Hosting, KI-Assistent und E-Mail-Versand setzt der Auftragnehmer andere Dienstleister ein, die dabei Zugriff auf Anfragen und Chatverläufe haben können (Unterauftragsverarbeiter). Der Kunde ist damit einverstanden. Der Auftragnehmer nennt ihm diese Dienstleister in Anlage 1 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und informiert ihn mindestens 14 Tage, bevor er einen hinzunimmt oder austauscht. Der Kunde kann aus datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen; kommt keine Lösung zustande, kann jede Partei zum Ende des Abrechnungsmonats kündigen. Sitzt ein Dienstleister außerhalb des EWR, etwa in den USA, muss die Übermittlung nach Art 44 ff DSGVO abgesichert sein, zum Beispiel durch das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln.
13.3 Datenschutzerklärung, Informationspflichten, Einwilligungen, Rechtsgrundlagen, Verarbeitungsverzeichnis und die Beantwortung von Betroffenenanfragen liegen beim Kunden. Der Auftragnehmer unterstützt ihn dabei nur im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
13.4 Der KI-Assistent wird nicht dafür eingerichtet, besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art 9 DSGVO (etwa Gesundheitsdaten) zu erheben. Benötigt der Kunde das, ist eine gesonderte Vereinbarung nötig.
13.5 Wie der Auftragnehmer die Daten seiner Kunden zu eigenen Zwecken verarbeitet, beschreibt seine Datenschutzerklärung unter lerchbacher-systems.at/datenschutz.
13.6 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf das Datengeheimnis nach § 6 DSG.
13.7 Jede Partei behandelt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie von der anderen im Zusammenhang mit dem Vertrag erfährt, vertraulich und macht sie Dritten nicht zugänglich. Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, die der Empfänger bereits ohne Geheimhaltungspflicht kannte oder unabhängig entwickelt hat oder die aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung offenzulegen sind. Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, wenn sie einer gleichwertigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
14. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
14.1 Verträge laufen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, schriftlich oder über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters, sofern es angeboten wird. Der Auftragnehmer kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. Bereits bezahlte Monatsentgelte werden bei einer Kündigung nicht anteilig erstattet.
14.2 Kündigt der Kunde vor der Online-Stellung, endet der Vertrag mit Zugang der Kündigung. Das erste Monatsentgelt behält der Auftragnehmer für die bereits erbrachten Leistungen, ausgenommen im Fall von Punkt 6.4.
14.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug ist oder die Website für rechtswidrige Inhalte nutzt.
14.4 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden nach Punkt 9.1. Danach darf der Kunde Gestaltung, Programmcode und die vom Auftragnehmer erstellten Texte weder selbst noch durch Dritte weiterverwenden, sofern keine Übertragung nach Punkt 9.2 vereinbart ist; das gilt unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Vom Kunden gelieferte Inhalte (Punkt 9.3) sind davon nicht erfasst. Der Auftragnehmer nimmt Website, KI-Assistent und Automatisierungen vom Netz. Auf Verlangen des Kunden, das spätestens bis zum Vertragsende gestellt wird, übergibt er ihm die vom Kunden gelieferten Inhalte und die beim Auftragnehmer noch gespeicherten Anfragen in einem gängigen Format. Danach löscht er die Daten nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
14.5 Die Domain des Kunden bleibt beim Kunden. Der Auftragnehmer stellt die für einen Anbieterwechsel nötigen Daten (etwa den Transfer-Code) zur Verfügung. Ab Vertragsende trägt der Kunde die Domainkosten unmittelbar selbst.
14.6 Erweist sich ein Wunsch des Kunden als tatsächlich oder rechtlich nicht umsetzbar, zeigt der Auftragnehmer das unverzüglich an. Passt der Kunde seine Vorgaben nicht so an, dass die Umsetzung möglich wird, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; Punkt 14.2 gilt sinngemäß.
15. Referenznennung
15.1 Der Auftragnehmer darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und die erstellte Website mit Screenshots und Link auf seiner eigenen Website und in sozialen Medien zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
15.2 Der Auftragnehmer darf in der Fußzeile der Website einen dezenten Hinweis auf die Erstellung durch Lerchbacher-Systems anbringen. Auf Wunsch des Kunden entfernt er ihn.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
16.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.
16.3 Können Streitigkeiten aus diesem Vertrag nicht einvernehmlich geregelt werden, ziehen die Parteien zur außergerichtlichen Beilegung eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Bundesministeriums für Justiz bei. Kommt über die Auswahl der Mediatoren oder inhaltlich keine Einigung zustande, werden rechtliche Schritte frühestens einen Monat nach dem Scheitern der Verhandlungen eingeleitet. Die notwendigen Aufwendungen einer vorangegangenen Mediation, insbesondere für einen beigezogenen Rechtsberater, können in einem Gerichtsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden. Ausgenommen von dieser Mediationspflicht sind die gerichtliche Geltendmachung fälliger Entgelte, die der Kunde nicht schriftlich und begründet bestritten hat, sowie Anträge auf einstweilige Verfügung.
16.4 Der Auftragnehmer darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen übertragen, das sein Geschäft fortführt, etwa eine von ihm gegründete Gesellschaft. Er teilt das dem Kunden mindestens einen Monat vorher schriftlich mit; der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
16.5 Der Auftragnehmer kann diese AGB für laufende Monatspakete mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen ändern. Er weist den Kunden dabei auf sein Kündigungsrecht hin. Kündigt der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB.
16.6 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Fassung 1 · Stand: 8. Oktober 2026